Entnahme, Lagerung, Kosten

 

Entnahme von Nabelschnurblut

Um Nabelschnurblut zu entnehmen muss das Ärzte- und Schwesternteam vor der Geburt informiert werden, dass das Nabelschnurblut des Kindes entnommen werden soll. Dabei wird nach der Geburt des Kindes die Nabelschnur frühzeitig abgeklemmt, sodass das Blut darin enthalten bleibt.

 

Entnahme von Nabelschnurblut

Nabelschnurblut Entnahme

 

Danach wird möglichst viel von der Nabelschnur abgeschnitten, um eine möglichst hohe Menge an Nabelschnurblut darin zu erhalten. So lassen sich etwa 50 bis 100 Milliliter Blut entnehmen.

 

Tests

Das Blut wird anschließend so schnell wie möglich ins Labor gebracht, um dort umfangreiche Tests durchzuführen. So soll sichergestellt werden, dass im Nabelschnurblut auch ausreichend Stammzellen enthalten sind und dass das Blut nicht mit irgendwelchen Krankheitserregern wie Viren oder Bakterien verseucht ist.

 

Einlagerung

Wenn alle Untersuchungen und Tests ohne Befund waren, werden die Stammzellen mit Hilfe von Kryokinese in Kältetanks bei etwa -196 Grad Celsius in flüssigem Stickstoff aufbewahrt.

 

Einlagerung von Nabelschnurblut

Nabelschnurblut Lagerung

 

In diesem Zustand sind die Stammzellen mindestens 15 bis 25 Jahre haltbar, jedoch geht man davon aus, dass sich diese in diesem Zustand nahezu unbegrenzt lange halten können. Belegt ist dies allerdings noch nicht.

 

Kosten

Die Kryokonservierung ist eine Dienstleistung die Geld kostet. So kosten die Entnahme, die Untersuchungen, die Aufbereitung des Nabelschnurblutes und die Kryokonservierung selbst zusammen etwa 350 bis 500 Euro, je nachdem wie groß der Aufwand ist. Anschließend fällt jedes Jahr eine Lagerungsgebühr von etwa 340 Euro an. Die Kosten errechnen sich unter anderem durch die derzeit hohen Stickstoffpreise und der Tatsache, dass die gesetzlich vorgegebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen eingehalten werden müssen.

 

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Da es sich bei der Entnahme und Lagerung von Nabelschnurblut bzw. Stammzellen um eine so genannte Prophylaxe-Leistung handelt, sind gesetzliche Krankenkassen nicht dazu verpflichtet die Kosten für die Entnahme und die Kryokonservierung von Nabelschnurblut zu übernehmen. Jedoch kann es nicht schaden, sich bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren, da diese eventuell aus Kulanz die Kosten doch übernehmen könnte.

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